Zukunftsplanung

… Kapitalaufbau für alle Lebensphasen

Die verschiedenen Lebensphasen
Eine Planung erstreckt sich über verschiedene Lebensphasen.
Erste Phase: Geburt
Zweite Phase: Eintritt ins Berufsleben
Dritte Phase: Ruhestand – den sogenannten berufsfreien Jahren.
Jeder dieser Lebensphasen beinhaltet andere Schwerpunkte.
Existenzbedrohende Risiken können den Kapitalaufbau gefährden. Diese sollten unbedingt berücksichtigt und abgesichert werden.

Zwischenlandungen können die Reise erschweren
In jeder Lebenslage können Risiken den Kapitalaufbau gefährden und zum Kapitalverzehr führen, z. B. nach der Geburt durch längere Krankheiten oder Unfall, im Berufsleben durch Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, im Ruhestand durch Pflegebedürftigkeit.

Mangelnde Planung – Unterschätzte Risiken
Eines der größten Risiken ist der Kaufkraftverlust (Inflation). Vielfach wird der Kraftkraftverlust unterschätzt. Bereits seit einigen Jahren weist nunmehr auch der gesetzliche Rentenversicherer (Deutsche Rentenversicherung Bund) mit der jährlichen Renteninformation für jeden Bundesbürger auf diese Problematik hin.

Auch Sozialabgaben und Steuern fallen an
Nach dem Alterseinkünftegesetz beträgt der zu versteuernde Anteil ab 2005 für alle gesetzlichen Renten, Rürup-Renten sowie Renten der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, 50%. Dieser Besteuerungsanteil gilt sowohl für Bestandsrentner als auch für Neurentner. Für die Rentenempfänger von 2005 bleibt der Besteuerungsanteil von 50% künftig bestehen. Für Neurentner der kommenden Jahre steigt der Besteuerungsanteil bis 2020 um 2% pro Jahr, von 2021 bis 2040 um 1% pro Jahr. Für Neurentner des Jahres 2040 beträgt der Besteuerungsanteil 100%. Zusätzlich fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Auch private und betriebliche Altersvorsorgeprodukte unterliegen der Besteuerung, teilweise bis zu 100%. Zusätzlich können auch hier Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

Wie können sich Ausgaben und Belastungen in Bezug auf das Renteneinkommen im Ruhestand entwickeln?
Eine Ruhestandsplanung darf nicht mit dem Beginn der Rentenphase enden. Im Zuge einer zunehmenden Lebenserwartung muss diesem Abschnitt größere Bedeutung beigemessen werden. Der Verlust der Kaufkraft geht auch in der Rentenphase weiter. Nur besteht das Problem, dass in den wenigsten Fällen die Rentenansprüche im gleichen Umfang ansteigen, um den Verlust der Kaufkraft aufzufangen. Ohne Berücksichtigung und Planung kann dieses zu einer Altersarmut in späteren Jahren führen.

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