Versorgungslücken im Überblick einsehen und bewerten

Welche Versorgungslücken können entstehen?

Versorgungslücken: Beispiel: Mann, verheiratet, Alter 30, 2 Kinder, keine Kirchensteuer.

Bei den Beträgen handelt es sich um Näherungsrechnungen. Alle Beträge sind Beispiele, die nur unter bestimmten Voraussetzungen so gezahlt werden. Eine auf Ihre Situation zugeschnittene Berechnung, ist Gegenstand einer individuellen Beratung. (Stand 2019)

Bruttogehalt:  3.100 EUR
Nettogehalt:  2.291 EUR

Krankengeld: Was ist, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind?  Versorgungslücke im Krankheitsfall:  478 EUR

Volle Erwerbsminderungsrente: Was ist, wenn Sie erwerbsgemindert werden?  Versorgungslücke bei Erwerbsminderung:  1.387 EUR

Altersrente: Was ist, wenn Sie keine private Vorsorge treffen?  Versorgungslücke im Alter:  1.229 EUR

Pflegegeld:  Was ist, wenn Sie gepflegt werden müssen? (z. B. Ambulante Betreuung durch Angehörige bei Pflegegrad 3 = 545 EUR):  Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit:  1.746 EUR

Hinterbliebenen Rente: Was ist, wenn Sie versterben sollten?  Versorgungslücke für die Hinterbliebenen:  1.386 EUR

Berechnungshinweise:

Nettogehalt
Aus dem Bruttogehalt wird in einer Lohnsteuerberechnung das Nettogehalt in einem Näherungsverfahren berechnet. Beiträge zur Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung) wurden bei der Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens berücksichtigt. Als Versorgungsziel wird das Nettoeinkommen angenommen. Die Versorgungslücke ergibt sich aus der Differenz zur gesetzlichen Leistung.

Krankengeld
Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit leistet die gesetzliche Krankenkasse mit max. 90 % des letzten Nettogehalts. Der Beitragsanteil zur Sozialversicherung wird von diesem Betrag abgezogen.

Volle Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente wurde näherungsweise mit max. 34 % aus dem Bruttoeinkommen (höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze) berechnet. Von dieser geschätzten Rente werden die nach derzeit geltendem Recht zu zahlende Einkommensteuer und die Sozialabgaben abgezogen.

Altersrente
Die gesetzliche Altersrente wurde näherungsweise berechnet. Dabei wurden die Entgeltpunkte des aktuellen Jahres, die sich aus dem angegebenen Bruttoeinkommen ergeben, auf 45 Jahre hochgerechnet. Von dieser geschätzten Rente werden näherungsweise die nach derzeit geltendem Recht zu zahlende Einkommensteuer (Grundfreibetrag steuerfrei, darüber 30 %) und die Sozialabgaben berechnet und abgezogen.

Pflegegeld
Bei der Berechnung handelt es sich um einen gesetzlichen Zuschuss bei ambulanter Betreuung durch Angehörige bei Pflegegrad 3.

Hinterbliebenenrente
Die gesetzliche große Witwen-/Witwerrente wurde näherungsweise mit 55 % der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zuzüglich zweier Entgeltpunkte für das erste Kind und ein Entgeltpunkt für jedes weitere Kind berechnet. Die Halbwaisenrente wurde näherungsweise mit 10 % der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente berechnet.

Allgemeine Hinweise – Versorgungslücken
Die tatsächlichen individuellen Versorgungslücken können abweichen. Persönliche Faktoren, etwa der Umfang und die Dauer der Berufstätigkeit sowie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, etwa die Inflationsentwicklung, können einen starken Einfluss auf die gesetzliche Versorgung sowie die Versorgungslücke haben.

Sehen Sie hierzu auch:  Gesetzliche Leistungen im Überblick.

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