Vernetzte Gesundheit: Die elektronische Patientenakte

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ bildet zukünftig einen weiteren Fortschritt in der Vernetzung des Gesundheitssystems. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sollen bis 2018 an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein.

Mit der Gesundheitskarte als elektronische Patientenakte können Ärzte und Kliniken auf  wichtige Gesundheitsdaten zugreifen und mit einem zusätzlichen Patientenfach sind Versicherte besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.

Gespeicherte Daten auf der Gesundheitskarte können ab 2018 in ein Patientenfach aufgenommen werden. In dieses Patientenfach können auch eigene Daten wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen abgelegt werden. In diesem Patientenfach können Patienten ihre Daten künftig auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen. Damit sind die Patienten über Diagnose und Therapie viel genauer und umfassender informiert und können besser als bisher über ihre Gesundheit mitentscheiden.

Patienten, die drei und mehr Medikamente nehmen, haben ab Oktober 2016 Anspruch auf einen von Ärzten erstellten Medikationsplan. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein.

Wichtige medizinische Notfalldaten können Versicherte auf Wunsch ab 2018 auf die elektronische Gesundheitskarte speichern lassen. Somit ist ein Arzt über alle relevanten Daten, wie z. B. Allergien oder bedeutsame Vorerkrankungen informiert.

Jeder Versicherte wird in Zukunft selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte zur Speicherung von medizinischen Daten Gebrauch machen möchte.

Patienten können ihre Daten einsehen bzw. sich ausdrucken oder auch wieder löschen lassen. Nur die Verwaltungsdaten der Versicherten werden – wie bei der Krankenversichertenkarte – verpflichtend auf der Gesundheitskarte gespeichert.

Datenschutz hat höchste Priorität und wird durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt. Die Kommunikation von sensiblen Gesundheitsinformationen soll über ein neues, sicheres Datennetz erfolgen. Dieses ist nicht vergleichbar mit dem öffentlichen Internet.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte verfügen Versicherte über ein Instrument, mit dem sie selber bestimmen können, wer wann auf welche Daten zugreifen darf. Die Maßnahmen zum Datenschutz stellen ein Höchstmaß an Schutz für die sensiblen Gesundheitsdaten dar. Sie werden laufend technisch weiterentwickelt und sind eng mit der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.

Hinweis zum Datenschutz:
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, werden Sie auf die Seite des Bundesministerium weitergeleitet. Es gelten dann die Datenschutzerklärungen des Bundesministerium.

Ausführliche Informationen zum E-Health-Gesetz: Bundesministerium für Gesundheit