Verbesserte Pflege ab 2017: Die neuen Pflegegrade
Seit 2017 gibt es statt der bisher bekannten 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade. Zur Einstufung werden 6 Bereiche begutachtet. Rund 500.000 mehr Menschen werden zukünftig gesetzliche Pflegeleistungen erhalten. Jährlich fließen rund 5 Milliarden in Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Aber was bedeutet das alles für Sie? Die Pflichtabsicherung wird zwar besser, reicht aber immer noch nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken.
Fünf Pflegegrade ersetzen das bisherige System der drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere Demenz).
Die Beurteilung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt künftig unter Berücksichtigung der vorhandenen Selbständigkeit des Antragstellers. War die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bislang auf den zeitlichen Hilfebedarf (An- und Auskleiden, Körperpflege oder hauswirtschaftlichen Verrichtungen) abgestellt, wird der Kriterienkatalog für die Beurteilung einer möglichen Pflegebedürftigkeit ab 1. Januar erweitert. Die bisherigen Leistungen für Menschen mit Demenz (Pflegestufe 0) werden in das reguläre Leistungsrecht integriert.
Für Pflegebedürftige, die bereits vor dem 01.01.2017 eingestuft waren, werden die Pflegestufen automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden. Eine erneute Begutachtung findet nicht statt.
Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade und die Festlegung des individuellen Pflegebedarfs.