Grundbesitzerhaftpflicht – Eigentum verpflichtet
Gem. § 836 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie im Schadensfall in unbegrenzter Höhe. Der Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für Sie als Eigentümer oder Vermieter dringend ratsam.
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