Monuta Trauerfallvorsorge – damit alles gut geregelt ist.
Monuta Trauerfallvorsorge – Sorgen Sie rechtzeitig vor
Vielen Menschen fällt es schwer, über das Thema zu sprechen. Der Tod eines Angehörigen ist für die Familie immer ein schmerzvolles Ereignis. Selbstverständlich möchte man im würdigen Rahmen Abschied nehmen, aber eine Beerdigung kostet viel Geld.
Aus diesem Grund möchten viele Menschen schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass ihre Beerdigung nicht von ihren Angehörigen bezahlt werden muss. Der Staat hat das Sterbegeld der GKV schon im Jahr 2004 komplett gestrichen. Deshalb haben rund 90% der Bundesbürger eine Vorsorgelücke in Höhe von 6.000 Euro (durchschnittliche Bestattungskosten gemäß Stiftung Warentest).
Mit einer Sterbegeldversicherung stellen Sie sicher, dass Ihre Hinterbliebenen vor finanziellen Belastungen durch eine Bestattung geschützt sind.
Sorgen Sie rechtzeitig vor – damit alles gut geregelt ist.
Mit der Monuta Trauerfall-Vorsorge übernehmen Sie Verantwortung und schützen Familie und Angehörige in schwerer Zeit vor zusätzlicher finanzieller Belastung. Die zuvor festgelegte Versicherungssumme steht den Angehörigen sofort in vollem Umfang frei zur Verfügung.
Im Gegensatz zu allen anderen Formen der Lebensversicherung genießt die Trauerfall-Vorsorge nach wie vor das Steuerprivileg – steuerfreie Auszahlung.
Monuta Vorsorgeverfügungen
71% der Bundesbürger haben in diesem Bereich nicht vorgesorgt. Verhindern Sie, dass fremde Menschen über die finanziellen und medizinischen Angelegenheiten bestimmen mit juristisch geprüften Vorlagen für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht!
Leistungen Monuta Trauerfallvorsorge
Lebenslanger Versicherungsschutz mit garantierter Versicherungsleistung
Keine Gesundheitsprüfung
Bis zu 15.000 € Todesfallschutz
4 % Beitragsermäßigung bei jährlicher Zahlung
Doppelte Auszahlungssumme bei Unfalltod (bis zu 30.000 €)
Frei wählbare Versicherungssumme (3.000 € – 15.000 €)
Schnelle und steuerfreie Auszahlung
Bevor Sie eine Berechnung durchführen, müssen Sie bestätigen, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation gelesen und abgespeichert haben.
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Mit Weitsicht alles gut geregelt
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