KfW-Förderprogramm „Einbruchschutz“
Fördertipp: Staat zahlt für Sicherungstechnik
KfW-Förderprogramm „Einbruchschutz als Einzelmaßnahme“
Seit 2015 bezuschusst der Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Einbau von Alarmanlagen, sicheren Türen und Fenstern oder Gittern. Zuvor war eine Förderung nur bei einem altersgerechten Umbau oder bei energetischen Sanierungen möglich.
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Staatliche Förderung – Einbruchschutz zahlt sich aus
Die Höhe der Förderung liegt zwischen 50 und 1.600 EUR pro Wohneinheit – je nach Investitionssumme. Darin inbegriffen sind sowohl Material- als auch Handwerkerkosten. Auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionssumme legt die KfW 20 Prozent obendrauf, auf jeden weiteren Euro zehn Prozent.
Wer zum Beispiel 5.500 Euro in Einbruchschutz investiert, erhält demnach folgenden Zuschuss:
20% auf 1.000 Euro = 200 Euro
10% von 4.500 Euro = 450 Euro
Gesamter Zuschuss: 650 Euro.
Förderberechtigt für KfW-Programm:
Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert, z.B. natürliche Personen als
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten,
Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen,
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
Mieter (mit Zustimmung des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen).