Grundbesitzerhaftpflicht – Eigentum verpflichtet

§ 836 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]

Eigentum verpflichtet – gehen Sie auf Nummer sicher mit allsafe Tarif select Z2!
Der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für Sie als Verwalter Pflicht und als Eigentümer und Vermieter dringend ratsam. Zwischen all den Verpflichtungen und Aufgaben ist schnell etwas nicht so erledigt wie es der Gesetzgeber fordert. Wird ein Dritter dann geschädigt und stellt Schadenersatzansprüche, so tritt Ihre Versicherung für Sie ein. Auch um unbegründete Haftungsansprüche kümmern wir uns. So können Sie sich zurücklehnen und müssen sich nicht selbst zeit- und kostenaufwändig mit dem Anspruchsteller auseinandersetzen.

Schon eine kleine Menge Öl im Grundwasser richtet großen ökologischen Schaden an. Die Beseitigung der Umweltschäden, sowie der Tankanlage kostet meist mehr als das gesamte Gebäude, das damit versorgt wird. Überlassen Sie deshalb nichts dem Zufall und sichern Sie sich optimal mit allsafe Tarif select Z2.

Auszug aus dem Versicherungsumfang

  • 10 Millionen € oder 15 Millionen €-Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schäden infolge von Pflichtverstößen z. B. Räum- und Streupflicht oder Beleuchtung
  • Gewässerschäden
  • Kleingebinde 150 l/kg bis insgesamt 1.500 l/kg
  • Schäden durch Photovoltaik-/Solaranlagen
  • Mitversicherung von betreuenden/verwaltenden Personen
  • Bauherrenhaftpflicht bis 200.000 € plus Bauhelferrisiko
  • Risiko häuslicher Abwässer
  • Bei Besitzwechsel in Eigenschaft als früherer Besitzer
  • Mitversicherung des Nießbrauchers
  • Gemeinschaftsrisiko für Wohnungseigentümer
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • GDV-Bedingungsgarantie plus künftiger Verbesserungen und der Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse “
  • Anlagenrisiko – Schäden durch gewässerschädliche Stoffe aus Anlagen z. B. Öl- oder Flüssiggastanks
  • Schäden an eigenen unbeweglichen Sachen durch das Anlagenrisiko

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    Mit  unserem Rechner können Sie sehr einfach und besonders schnell den Beitrag für Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ermitteln und bei Interesse danach direkt in die vollständige Berechnung bis hin zum sofortigen Abschluss gehen.

    Grundbesitzerhaftpflicht

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