Gesetzliche Leistungen im Überblick und Versorgungslücken

Welche Ansprüche auf gesetzliche Leistungen haben Sie?

Gesetzliche Leistungen: Beispiel: Mann, verheiratet, Alter 30, 2 Kinder, keine Kirchensteuer.

Bei den Beträgen handelt es sich um Näherungsrechnungen. Alle Beträge sind Beispiele, die nur unter bestimmten Voraussetzungen so gezahlt werden. Eine auf Ihre Situation zugeschnittene Berechnung, ist Gegenstand einer individuellen Beratung. 

 1  Bruttogehalt:  3.100 EUR
 1  Nettogehalt:  2.291 EUR
 2  Krankengeld:  1.813 EUR
 3  Volle Erwerbsminderungsrente:  904 EUR
 4  Altersrente:  1.062 EUR
 5  Pflegegeld:  545 EUR
 6  Hinterbliebenen Rente:  905 EUR

Welche Versorgungslücken können entstehen?

 1  Bruttogehalt: 3.100 EUR
 1  Nettogehalt: 2.291 EUR

 2  Krankengeld: Was ist, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind?  Versorgungslücke im Krankheitsfall:  478 EUR
 3  Volle Erwerbsminderungsrente: Was ist, wenn Sie erwerbsgemindert werden?  Versorgungslücke bei Erwerbsminderung:  1.387 EUR
 4  Altersrente: Was ist, wenn Sie keine private Vorsorge treffen?  Versorgungslücke im Alter:  1.229 EUR
 5  Pflegegeld:  Was ist, wenn Sie gepflegt werden müssen? *) Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit:  1.746 EUR
 6  Hinterbliebenen Rente: Was ist, wenn Sie versterben sollten?  Versorgungslücke für die Hinterbliebenen:  1.386 EUR

*) (Ambulante Betreuung durch Angehörige bei Pflegegrad 3 = 545 EUR): 

Berechnungshinweise:

Nettogehalt
Aus dem Bruttogehalt wird in einer Lohnsteuerberechnung das Nettogehalt in einem Näherungsverfahren berechnet. Beiträge zur Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung) wurden bei der Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens berücksichtigt. Als Versorgungsziel wird das Nettoeinkommen angenommen. Die Versorgungslücke ergibt sich aus der Differenz zur gesetzlichen Leistung.

Krankengeld
Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit leistet die gesetzliche Krankenkasse mit max. 90 % des letzten Nettogehalts. Der Beitragsanteil zur Sozialversicherung wird von diesem Betrag abgezogen.

Volle Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente wurde näherungsweise mit max. 34 % aus dem Bruttoeinkommen (höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze) berechnet. Von dieser geschätzten Rente werden die nach derzeit geltendem Recht zu zahlende Einkommensteuer und die Sozialabgaben abgezogen.

Altersrente
Die gesetzliche Altersrente wurde näherungsweise berechnet. Dabei wurden die Entgeltpunkte des aktuellen Jahres, die sich aus dem angegebenen Bruttoeinkommen ergeben, auf 45 Jahre hochgerechnet. Von dieser geschätzten Rente werden näherungsweise die nach derzeit geltendem Recht zu zahlende Einkommensteuer (Grundfreibetrag steuerfrei, darüber 30 %) und die Sozialabgaben berechnet und abgezogen.

Pflegegeld
Bei der Berechnung handelt es sich um einen gesetzlichen Zuschuss bei ambulanter Betreuung durch Angehörige bei Pflegegrad 3.

Hinterbliebenenrente
Die gesetzliche große Witwen-/Witwerrente wurde näherungsweise mit 55 % der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zuzüglich zweier Entgeltpunkte für das erste Kind und ein Entgeltpunkt für jedes weitere Kind berechnet. Die Halbwaisenrente wurde näherungsweise mit 10 % der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente berechnet.

Allgemeine Hinweise – Gesetzliche Leistungen
Die tatsächlichen individuellen Versorgungslücken können abweichen. Persönliche Faktoren, etwa der Umfang und die Dauer der Berufstätigkeit sowie die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, etwa die Inflationsentwicklung, können einen starken Einfluss auf die gesetzliche Versorgung sowie die Versorgungslücke haben.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung,
vereinbaren Sie einfach Ihren individuellen Termin.

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