Gesetzliche Krankenkasse- Finden Sie die passende Kasse.

Gesetzliche Krankenkasse. Kassen vergleichen und vereinfachten Wechsel nutzen.

Ab dem 1. Januar 2021 wird der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen für die Versicherten noch einfacher. Seit dem 1.1.2021 brauchen Sie nicht mehr bei Ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Kasse Ihrer Wahl wählen. Die Übermittlung der Kündigung übernimmt die neue Kasse über ein elektronisches Meldeverfahren. 

Ebenso sind gesetzlich Versicherte ab dem 1.1.2021 nur noch 12 Monate an ihre Krankenkasse gebunden statt wie bisher 18 Monate, d.h. wenn Sie bereits seit 12 Monaten bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert waren, können Sie Ihre Krankenversicherung nach dieser Bindungsfrist zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen.

Gesetzliche Krankenkasse: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann in jedem Fall kündigen – selbst wenn Sie noch keine 12 Monate bei der Kasse versichert sind. Um dieses Sonderkündigungsrecht zu nutzen, müssen Sie bis zum Ende des Monats kündigen, zu dem die Kasse den Beitrag erhöht. Auch beim Sonderkündigungsrecht übernimmt die neue Krankenkasse die Erstellung und Übermittlung der Kündigung über das elektronische Meldeverfahren. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall ebenfalls zwei Monate.

Gesetzliche Krankenkasse: Interaktive Kassensuche
Damit Sie die genau für Sie passende Krankenkasse finden, können Sie folgende Kriterien wählen:

  • Mich interessiert nur der Preis
  • Die Kasse sollte bestimmte Leistungen erfüllen

Kreuzen Sie einfach die Leistungspunkte über alle Bereiche an, die Ihnen besonders wichtig sind. Wir zeigen Ihnen dann die Kassen, die möglichst genau Ihre Vorgaben erfüllen! Bitte beachten Sie, dass diese Leistungsangaben von den Krankenkassen schriftlich bestätigt sind, es allerdings kein Rechtsanspruch auf diese gibt. Sie können von den Kassen jederzeit einseitig gestrichen werden.

Bevor Sie eine Berechnung durchführen, müssen Sie bestätigen, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation gelesen und abgespeichert haben.

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