Gebäudeversicherung: Im Onlinevergleich günstige Prämien ermitteln

Gebäudeversicherung: Ein Muss für alle Hausbesitzer – Schutz für Ihr Eigenheim

Was ist in der Gebäudeversicherung versichert?
In der Gebäudeversicherung sind verschiedene Versicherungsarten zusammengefasst: Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelversicherung. Zusätzlich zu diesen Gefahren kann eine Versicherung gegen weitere Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkungen etc.) abgeschlossen werden. In erster Linie dient die Gebäudeversicherung dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums, aber sie ist auch Sicherheitsleistung bei Realkrediten.

Darauf sollten Sie bei der Gebäudeversicherung achten: Die Wohngebäudeversicherung mit gleitender Neuwertversicherung stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer in einem Schadensfall die Kosten für eine fachgerechte Reparatur bzw. für den Wiederaufbau zum örtsüblichen Neubauwert erstattet bekommt.

Regelmäßig prüfen gibt Sicherheit bei der Gebäudeversicherung
Angesichts der sich häufenden Unwetter und der damit verbundenen Schäden sind Immobilienbesitzer gut beraten, die Unterlagen ihrer Gebäudeversicherung zu prüfen, ob der Versicherungsumfang noch den aktuellen Umständen entspricht. In der Regel beinhaltet der Basisschutz die folgenden Gefahren: Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagel. Diese Form wird auch als verbundene Gebäudeversicherung bezeichnet, weil sie verschiedene Risiken miteinander verbindet. Über diesen Basisschutz hinaus sollte der Versicherungsschutz um die sogenannten Elementarschäden erweitert werden.

Elementarschäden – Eigenheimbesitzer nur unzureichend abgesichert
Nach neuester Umfrage sind lediglich 30% der Eigenheimbesitzer in Deutschland gegen Elementarschäden abgesichert. Dabei steigt die Gefahr von Unwettern und Naturkatastrophen. Neben Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben und Starkregen zählt Schneedruck ebenfalls zu den Elementarschäden. Letztgenanntes kann auch zu erheblichen Schäden am Gebäude führen. Ist Schneedruck nicht  durch eine Elementardeckung abgesichert, sind auch die Folgeschäden, die durch Schneedruck entstehen, nicht versichert. Viele rechnen im Notfall bei Elementarschäden mit staatlicher Hilfe. Dieses könnte sich allerdings als folgenschwerer Irrtum erweisen. Denn der Staat springt nur für nicht versicherbare Schäden ein, d.h. nur wer nachweisen kann, dass er keine Versicherung abschließen  konnte, kann mit  staatlicher Hilfe rechnen. In erster Linie dient die Wohngebäudeversicherung dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums, aber sie ist auch Sicherheitsleistung bei Realkrediten. Deshalb sollte man unbedingt über eine Elementarversicherung nachdenken.

In diesem Zusammenhang ist es ebenso wichtig, zusätzlich entstehende Aufwendungen und Folgekosten in der Gebäudeversicherung abzusichern. Hierzu zählen Abbruch- und Aufräumungskosten, Abtransport von dekontaminiertem Erdreich bei einem ausgelaufenen Öltank, Kosten für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen oder die Wiederherstellung der Gartenanlage. Unterbringungskosten im Hotel oder Mietausfall bei vermieten Objekten zählen ebenfalls zu den Folgekosten, wenn das Gebäude unbewohnbar ist.

Unterversicherungsverzicht bei der Gebäudeversicherung
Versicherer gewähren dem Versicherungsnehmer nur die volle Entschädigung, wenn das zu versichernde Gebäude auch zum vollen Wert versichert ist. Ist die Versicherungssumme oder die Wohnfläche zu niedrig gewählt, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen.

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