Fahrrad-Vollkaskoversicherung – Wir versichern Ihr Fahrrad

Fahrrad-Vollkaskoversicherung. Der beste und preiswerteste Rundum-Schutz für Pedelecs/ E-Bikes und hochwertige Fahrräder.

Fahrrad-Vollkaskoversicherung – Bisher hatten Sie nur die Möglichkeit Ihr Fahrrad gegen Diebstahl über die Haus­rat­ver­si­che­rung ab­zu­si­chern. Die Ammerländer Versicherung bietet Ihnen mit der Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung prak­tisch einen Rundum-Schutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“.

Welche Fahrräder kann ich bei der Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung versichern?
Mit einer Fahrradversicherung können Sie folgende versichern:

Fahrrad: ohne Motor, wird nur durch Muskelkraft fortbewegt
E-Bike/Pedelec: Fahrrad mit Motor, elektronische Tretkraftunterstützung bis maximal 25 km/h

Wann heißt es E-Bike, wann Pedelec, wann Fahrrad?
Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft. Die Ammerländer fasst beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern spricht man, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt. 

Wie lege ich die Versicherungssumme bei der Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung fest?
Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.

Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Sie für das Fahrrad/E-Bike bezahlt haben (Neuwert). Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile. Nicht mit eingerechnet werden daher z. B. ein loses Fahrradschloss, ein Fahrradanhänger oder eine Luftpumpe.

Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.

Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.

Was bedeutet Fahrrad-Vollkaskoversicherung?
Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung können Sie E-Bikes und hochwertige Fahrräder versichern. Das gilt auch für Fahrradzubehör und Gepäck. Ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko bietet das Produkt Rundumschutz gegen die finanziellen Folgen von Schäden.

Welche Fahrradtypen können nicht bei der Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung versichert werden?
Folgende Fahrradtypen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Dirt-Bikes
  • Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
  • Eigenbauten
  • Umbauten (Fahrräder bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)
  • E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht (z.B. S-Pedelecs)

E-Bikes – Was ist versichert?

  • E-Bikes mit Tretunterstützung bis max. 25km/h, ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro
  • Fahrradteile, -Zubehör und -Gepäck

Fahrrad-Vollkaskoversicherung – Leistungen der E-Bike Versicherung im Überblick:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Reparaturkosten in Folge von z. B. Unfall, Vandalismus oder Verschleiß
  • Feuchtigkeits- & Elektronikschäden an Akku, Motor- und Steuerungsgeräten
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Weltweite Neuwertentschädigung ohne Selbstbeteiligung

Fahrräder- Was ist versichert?

  • muskulär betriebene Fahrräder mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro
  • Fahrradteile, -Zubehör und -Gepäck

Fahrrad-VollkaskoversicherungLeistungen der Fahrrad Versicherung im Überblick:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Reparaturkosten in Folge von z. B. Unfall oder Vandalismus
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Weltweite Neuwertentschädigung ohne Selbstbeteiligung

Die Tarife: Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Fahrrad-VollkaskoversicherungFahrrad-Vollkaskoversicherung

Leistungsvergleich: Hausrat Versicherung / Pedelec / E-Bike

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