Absicherung der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeitsversicherung
Verlust der Arbeitskraft
Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten zu können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum – die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.
Wie geht es dann weiter?
Selbständige sind gesetzlich nicht oder nur gering abgesichert, Freiberufler müssen mit Einnahmeausfällen rechnen, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes mit Versorgungslücken. Arbeitnehmern steht von der Gesetzlichen Rentenversicherung nur ein geringer Teil ihres Nettoeinkommens zu. Oder Sie bekommen gar nichts! Und zwar dann, wenn Sie noch mindestens 6 Stunden arbeiten können.
Nicht jeder hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Berufsanfänger, die die vorgeschriebene Wartezeit noch nicht erfüllt haben, haben keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können im Fall der Erwerbsminderung (z.B. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) ebenso keine Leistungen erwarten. Auch die Arbeitskraft von Frauen und Männern, die sich länger ausschließlich dem Haushalt und der Kindererziehung widmen, ist nicht durch die staatlichen Systeme abgesichert.
Berufs- oder erwerbsunfähig?
Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung – diese Begriffe werden häufig verwendet: Viele Arbeitnehmer haben sich noch keine Gedanken über den Unterschied von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gemacht.
Berufsunfähigkeit
Wer wegen gesundheitlicher Probleme dauerhaft seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Berufsunfähig bedeutet jedoch nicht erwerbsunfähig. Früher umfasste die gesetzliche Rentenversicherung einen Berufsunfähigkeitsschutz für alle Mitglieder. Seit einer grundlegenden Reform vor einigen Jahren ist dies anders: Wer 1961 oder später geboren ist, kann bei Berufsunfähigkeit keine Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mehr erwarten!
Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähig bedeutet im Gegensatz zu berufsunfähig, dass eine Person gar nicht oder zumindest nur sehr eingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen kann. Im üblichen Sprachgebrauch wird Erwerbsunfähigkeit als Entsprechung zu Berufsunfähigkeit benutzt.
Erwerbsminderung
Bei Erwerbsminderung oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit leistet die gesetzliche Rentenversicherung – vorausgesetzt, der Versicherte hat wie gefordert Wartezeit und Pflichtbeiträge erfüllt.
Alles ist zumutbar
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.
Jüngere Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr bei Berufsunfähigkeit geschützt, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Sie müssen jede Arbeit annehmen, die sie unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Gesundheit ausüben können. Und zwar unabhängig von ihrer bisherigen Tätigkeit, ihrer Ausbildung und ihrem früheren Einkommen. Der Beruf wird nicht mehr berücksichtigt.
Wer (theoretisch) noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt nicht als erwerbsgemindert und bekommt somit keine Rente. Wenn die Gesundheit noch eine tägliche Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden zulässt, erhält man nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Volle Erwerbsminderungsrente bekommt man, wenn die Gesundheit eine tägliche Arbeitszeit bis 3 Stunden zulässt. Man spricht auch vom Restleistungsvermögen. Dabei sind Sie auf alle verfügbaren Berufe am Arbeitsmarkt verweisbar, ohne Rücksicht auf Ihre Qualifikation und Lebensstellung.
Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind außerordentlich vielseitig. Nach neuesten Untersuchungen dominieren Herz-/ Kreislauferkrankungen, orthopädische Beschwerden, Krankheiten an Nerven oder Psyche, Tumorerkrankungen sowie innere Erkrankungen.
Folgende Konsequenzen – unabhängig vom eigenen Selbstwertgefühl – sind die Folgen:
Erschwerte Jobsuche, geringeres Einkommen und damit verbunden eine geringere Altersrente. Die gesamte finanzielle Planung kann aus dem Ruder laufen. Kredite können nicht mehr bedient werden, Raten für das Eigenheim können nicht aufgebracht werden. Vielfach muss die Wohnung gewechselt werden oder auch das Eigenheim verkauft werden.
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