Von der Basis- zur Privatvorsorge. Kostengünstige Zusatztarife.

Welche Leistungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. Damit werden die Kosten für alle sinnvollen medizinischen Leistungen, welche über dieses Wirtschaftlichkeitsangebot hinaus gehen, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Begründung: Es handelt sich um Wunschleistungen des Patienten, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Man bezeichnet diese Leistungen auch als individuelle Gesundheitsleistungen. Der Gesetzgeber hat diese Leistungen in der so genannten IGel-Liste zusammengestellt. Individuelle Gesundheitsleistungen kann man verschieden definieren: Im normalen Sprachgebrauch werden IGeL als „Selbstzahlerleistungen“ bezeichnet, die ein Patient selbst zahlen muss, weil sie nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot noch nicht medizinisch notwendig sind. Oft sind dies wichtige Vorsorgeleistungen, z. B. zur Krebsfrüherkennung oder alternative Heilbehandlungen.

Wenn es um Ihre Gesundheit geht, sollten Sie auf nichts verzichten und auf eine optimale Vorsorge bauen.
Im Zuge mehrerer Gesundheitsreformen in den letzten Jahren wurden viele Leistungen in der GKV gekürzt. Das betrifft vor allem Arznei- und Hilfsmittel. In einigen Bereichen, z. B. bei Sehhilfen, gibt es von der GKV gar keine Leistungen mehr. Bei Zahnersatz müssen gesetzlich Versicherte deutlich zuzahlen. Seit 2005 gibt es für Zahnersatz bzw. Zahnbehandlungen keine prozentuale Erstattung mehr, sondern nur noch Festzuschüsse. Auch hier orientiert sich der Zuschuss an der Standardtherapie, d. h. der einfachen und zweckmäßigen Lösung. Zusätzlich wurden standardisierte Abläufe definiert, die Patienten, Fachärzten und Krankenhäusern wenig Flexibilität lassen. Eine private Krankenzusatzversicherung übernimmt, je nach Tarif, deutlich mehr Leistungen und gibt damit allen Versicherten die Möglichkeit, die eigene Gesundheit kostengünstiger und individuell, auch abseits der Schulmedizin, abzusichern.

Gesetzlich versichert und doch Privatpatient
Welche Leistungen sind grundsätzlich wählbar?

Ambulante Zusatzversicherung
Hier sehen die Tarife der Privatversicherer folgende Leistungsarten vor:

Arznei/ Rezepturzuzahlungen
Vorsorgeuntersuchungen
Heilpraktikerleistungen
Heil- und Hilfsmittel
Akupunktur
Sehhilfen

Leistungsart, Umfang und Höhe fallen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich aus.

Krankenhauszusatzversicherung
Versicherbar ist das Ein- oder Zweibett-Zimmer und die Chefarztbehandlung. Es werden in der Regel die Mehrkosten für die bessere Unterbringung sowie die zusätzlich anfallenden Arztkosten übernommen. Es kann neben den o. g. Leistungen auch noch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Gesetzlich Versicherte zahlen bei Krankenhausaufenthalten jeweils bis 28 Tage 10 Euro/Tag aus der eigenen Tasche. Weitere Kosten können sein: Telefon- und Fernsehgebühren, Fahrtkosten für Familienangehörige, zusätzlicher Verpflegungsmehraufwand, Kosten für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen und natürlich auch der noch im Hause befindlichen Kinder. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten hier keine oder nur ganz geringe Leistungen. Mit dem privaten Krankenhaustagegeld sind diese Kosten dagegen abgedeckt.

Zahnzusatzversicherung
Folgende Leistungen werden angeboten:
Zahnersatz, Inlays, Implantate
Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung

Die Zahnleistungen sind oft maximiert und auch häufig mit einer Leistungsstaffel ausgestattet. Leistungsstaffel heißt, dass pro Jahr nur eine bestimmte Leistungssumme vom Versicherer erbracht wird. Hier gibt es gravierende Unterschiede. Zudem ist bei der richtigen Tarifwahl auch noch die Abrechnungsgrundlage des Versicherers zu berücksichtigen.
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Krankentagegeld
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt für den Arbeitnehmer nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ihre Tagegeldleistung. Es werden 70% vom Bruttogehalt, maximal jedoch 90% vom Nettoeinkommen geleistet. Mit der privaten Krankentagegeld-Versicherung lässt sich der Verdienstausfall nach der Lohnfortzahlung bis zu 100% ausgleichen. Dabei gilt das Bereicherungsverbot, d. h. das Einkommen im Krankheitsfall darf nicht höher sein als das normalerweise erzielte Einkommen.
Achtung: Aussteuerung bei der gesetzlichen Krankenkasse!
Beim Krankentagegeld ist zu beachten: Für ein und dieselbe Krankenbehandlung innerhalb von drei Jahren, wird das Krankentagegeld für max. 78 Wochen gezahlt. Auf den ersten Blick erscheint dies vollkommen ausreichend. In der Praxis kann es aber zu existenziellen Notsituationen kommen.

Pflegetagegeld
Schon heute sind etwa 2,6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nicht genügend Absicherung, um im Leistungsfall ausreichend versichert zu sein. Somit entstehen häufig sehr hohe Restkosten, die durch ein privates Pflegetagegeld geschlossen werden sollte. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung stellt nur eine Grundversorgung dar und deckt nur einen Teil der durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Kosten ab. Um eine finanzielle Sicherheit zu haben, bieten zahlreiche Versicherer die Möglichkeit eines zusätzlichen privaten Pflegetagegeldes an, um die entstehenden Lücken zu schließen.

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