Altersvorsorge mit Versicherungen

Altersvorsorge: Die Möglichkeiten im Versicherungsbereich

AltersvorsorgeGeld für die Zeit nach dem Beruf zurückzulegen ist nötig geworden. Um den Lebensstandard auch im Alter zu halten, reicht die staatliche Rente nicht mehr aus. Doch noch immer schätzen viele ihre finanzielle Lage im Alter besser ein als sie sein wird. Doch welche Altersvorsorge ist die Richtige? Nur wer weiß, wie viel er im Alter an zusätzlichen finanziellen Mitteln benötigt, kann sich um seine private Altersvorsorge kümmern. Die Möglichkeiten im Versicherungsbereich sind sehr umfangreich.

Es gibt die staatlich geförderte und die private Altersvorsorge.

Staatlich geförderte Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge:  Mehr Vorsorge, weniger Steuern und Sozialabgaben    
Die Altersvorsorge der Mitarbeiter aufbessern – das klingt für viele Unternehmen nach Papierkram und zusätzlichen Ausgaben. Das Gegenteil ist der Fall: Betriebsrenten lassen sich schnell und einfach einrichten. Sie speisen sich aus dem Bruttogehalt und senken daher die Lohnnebenkosten. Das spart Sozialabgaben – auch für den Arbeitgeber – und Steuern.

50 Prozent Zuschuss. Um die betriebliche Altersvorsorge (bAV) neben gesetzlicher und privater Rente zu etablieren, verteilt der Staat üppige Geschenke. Der Bund schießt je nach Einkommens- und Familiensituation bis zu 50 Prozent der Sparleistung zu.  

Riester-Rente: Sichern Sie sich mit der Riester-Rente staatliche Zulagen und Steuervorteile für Ihre Altersvorsorge
Um 154 Euro Grundzulage und Kinderzulage von je 185 Euro zu erhalten (ab 2008 Geborene erhalten 300 Euro), müssen Riester-Sparer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in ihren Vertrag einzahlen. Der geförderte Eigenbeitrag ist auf 2.100 Euro begrenzt. Zusätzlich sind die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar. Ist die Steuererstattung höher als die erhaltene Zulage, schreibt das Finanzamt die Differenz gut. Seit 2008 gibt es einen weiteren Anreiz zu Riestern. Alle Riester-Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres nicht älter als 25 Jahre sind, erhalten einmalig 200 Euro vom Staat zu ihrem Riester-Vertrag dazu.

Rürup-Rente: Lukrativer Bonus – Finanzspritze vom Staat für Ihre Altersvorsorge
Mit der Rürup-Rente schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Sparer sorgen mit ihr fürs Alter vor und senken gleichzeitig ihre Abgabenlast, weil die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Klassische Rürup-Policen eignen sich besonders für Sicherheitsbewusste, da sie eine feste Garantieverzinsung bieten. Wer auf Garantien keinen Wert legt, der setzt auf die Renditechancen des Kapitalmarkts: Bei Rürup-Fondspolicen fließt der Sparanteil der Beiträge in Fonds. In welche, kann der Sparer je nach Anlagenmentalität und Fondsangebot für seine Altersvorsorge selbst bestimmen.

Grundsätzlich können Rürup-Sparer jedes Jahr Beiträge von bis zu 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 EUR) als Sonderausgaben geltend machen. Seit 2005 (60%) steigt die Absetzbarkeit der Beiträge jährlich um 2 Prozent bis zum Jahre 2025 (100%). Die vollen jährlichen Abzugsbeträge (20.000 Euro / 40.000 Euro) können allerdings nur Selbständige ausschöpfen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Bei Arbeitnehmern vermindert sich der absetzbare Betrag um den Arbeitgeberanteil sowie um den steuerlich absetzbaren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Private Altersvorsorge

Kapitallebensversicherung: Altersvorsorge mit Hinterbliebenenschutz
Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die klassische Lebensversicherung wird mit einem festen Garantiezins vereinbart. Um Renditechancen am Kapitalmarkt zu nutzen, kann der Sparanteil auch in Fonds investiert werden (fondsgebundene Lebensversicherung).

Private Rentenversicherung: Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung
Auch die private Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung. Bei vorzeitigem Tod wird meist wenigstens die Summe der bisher gezahlten Beiträge als Todesfallleistung gezahlt, so dass traditionelle Rentenversicherungen kein tatsächliches Todesfallrisiko beinhalten, sondern auf das Erleben ausgerichtet sind. Ab dem vereinbarten Termin wird eine monatliche Rente gezahlt. Hat man ein Kapitalwahlrecht vereinbart, besteht die Möglichkeit, bei Vertragsablauf die einmalige Auszahlung einer bestimmten Kapitalsumme, die sogenannte Ablaufleistung, zu verlangen. Eine weitere Variante ist die Rentenversicherung per Einmalzahlung, bei der die Rentenzahlung sofort beginnt. Die private Rentenversicherung kann mit einem Garantiezins oder fondsgebunden vereinbart werden.

Welche dieser Möglichkeiten für Sie die geeignete Altersvorsorge darstellt, ermitteln wir anhand Ihres persönlichen Anforderungsprofils. Umfangreiche Analysen und Auswertungen bilden die Grundlage. Vergleichsrechnungen geben Auskunft über derzeitige und zukünftige Leistungen, unter Einbeziehung aller gesetzlichen und betrieblichen Ansprüche.

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